Anl. 21 SchBV (Schiffsbetriebsverordnung), Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren - JUSLINE Österreich
Anl. 21 SchBV Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(Anm.: Anlage 21 als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 21 als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 17.01.2022 bis 31.12.9999
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