Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe (Sbg. VLBSMHR) Fundstelle

Sbg. VLBSMHR - Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. September 2005 zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach- Resterhöhe
StF: LGBl Nr 68/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 Abs 5 und 15a Abs 2 des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr 83/1989, in der geltenden Fassung wird verordnet:

In Kraft seit 24.09.2005 bis 31.12.9999
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