Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle

Sbg. SSNWPS - Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juni 2004 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadt Neumarkt am Wallersee für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße)
StF: LGBl Nr 48/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

In Kraft seit 16.07.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Standortverordnung Stadt Neumarkt am Wallersee - Projekt an der Wiener Straße (Sbg. SSNWPS) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. SSNWPS Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Sbg. SSNWPS