§ 1 Sbg. SMEPBS § 1

Sbg. SMEPBS - Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2054/1 KG 56510 Eugendorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 3 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.000 m² zulässig.

In Kraft seit 01.02.2011 bis 31.12.9999
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