Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle

Sbg. KABLV - Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 12. Juli 2012 über die Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig
StF: LGBl Nr 53/2012 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 17.07.2012 bis 31.12.9999
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