Art. 1 S-GVG 2001

S-GVG 2001 - Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum, unter Wasser

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Nach Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (BGBl. Nr. 199/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 232/1979) hinterlegt:

 

          Staaten                     Datum der Hinterlegung

                                       der Beitrittsurkunde

 

Demokratische Volksrepublik

  Jemen                                1. Juni 1979

Unabhängiger Staat

  Papua-Neuguinea                     13. November 1980

Volksrepublik Bangladesch             13. März 1985

In Kraft seit 11.05.1985 bis 31.12.9999
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