Risikohinweisverordnung (RHinV) Fundstelle

RHinV - Risikohinweisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes betreffend den Risikohinweis (Risikohinweisverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 596/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von § 7 Abs. 1 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I Nr. 80/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 31.12.2003 bis 31.12.9999
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