Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.
(2)Absatz 2,Die Verordnung BGBl. II Nr. 207/2008 in der Fassung BGBl. II Nr. 345/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch bei Vollziehung des § 122 Abs. 3 BHG 2013 anzuwenden ist.Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2008, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 345 aus 2010,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch bei Vollziehung des Paragraph 122, Absatz 3, BHG 2013 anzuwenden ist.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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