Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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