§ 63 PMG Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

PMG - Postmarktgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Postgesetz 1997, BGBl. I Nr. 18/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/2007 außer Kraft.

(2) § 2 Z 3b und § 4 Abs. 5 Postgesetz 1997 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag außer Kraft.

(3) § 59 Abs. 2 und 4 dieses Bundesgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

(4) Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der nähere Bestimmungen über Brieffachanlagen erlassen werden (Brieffachanlagenverordnung), BGBl. II Nr. 77/2004 tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag außer Kraft.

(5) Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über ein Kostenrechnungssystem für Postdienstleistungen im Universaldienst (Post-Kostenrechnungsverordnung) BGBl. II Nr. 71/2000, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

(6) Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Universaldienst für Postdienstleistungen (Post-Universaldienstverordnung) BGBl. II Nr. 100/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 446/2008, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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