Art. 1 PfandbriefG (weggefallen)

PfandbriefG - Pfandbriefgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024
Art. 1 PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 08.07.2022 bis 31.12.9999
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