Die Personengruppenverordnung 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, ist weiterhin auf alle bis einschließlich für das Sommersemester 2019 gestellten Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden. Die Personengruppenverordnung 2014, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2013,, ist weiterhin auf alle bis einschließlich für das Sommersemester 2019 gestellten Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden.
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