§ 1 PB-ZV 2018

PB-ZV 2018 - Postbus – Zuordnungsverordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

    Die für Beamte, die der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind, in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Dienstzulagengruppen zugeordnet:

PT

DZ

Verwendung

1

S

Bereichsleiter UZ

1

S

Führungskreis 2/ML2

1

1

Führungskreis 3/STA

1

1

Senior Experte

1

2

Regionalmanager

1

3

Teilbereichsteamleiter bzw. Projektleiter UZ

1

3

Führungskreis 3/STB

2

1

Experte

2

1

Generalist Personal UZ

2

2

ADV Projektbeauftragter

2

2

Verkehrsleiter

2

3

Senior Spezialist

2

3

Controller

2

3

Fachgebietsverantwortlicher UZ

2

3

Fuhrparkmanager als Leiter des Betriebsdienstes

2

3

Personalleiter

2

3

Verbundmanager

3

1

Spezialist

3

1

Assistent Office ZA

3

1

Sachbearbeiter UZ

3

1

Verkehrsdisponent

3

1

Verkehrsplaner

3

1

Vorstandssekretär

3

2

Junior Spezialist

3

2

Kundenbetreuer

3

2

Personal 2

3

2

Werkstättendisponent

3

2

Zentraler Abrechner

3

3

Hochqualifizierte Fachkraft

3

3

Bus/Service 2

4

-

Qualifizierte Fachkraft

4

-

Lagerverantwortlicher

4

-

Sachbearbeiter

4

-

Teamsekretär

5

-

Qualifizierter Facharbeiter

5

-

Facharbeiter Werkstätte mit erweitertem Aufgabengebiet

5

-

Teamassistent

6

-

Fachkraft

6

-

Auskunft/Infocenter

6

-

Mithilfe UZ

6

-

Mithilfe/administrativer Dienst

7

-

Facharbeiter im erlernten Lehrberuf

7

A

Facharbeiter

7

B

Facharbeiter/Berufskraftfahrer

8

-

Qualifizierte Bürokraft

8

-

Qualifizierter Arbeiter

8

-

Lagerarbeiter

8

-

Werkstättenarbeiter

9

-

Hilfskraft

9

-

Angelernter Arbeiter

In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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