Passverordnung (PassV) Fundstelle

PassV - Passverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Gestaltung der Reisepässe und Passersätze (Passverordnung - PassV)
StF: BGBl. Nr. 861/1995

Änderung

BGBl. Nr. 708/1996

BGBl. II Nr. 380/1997

BGBl. II Nr. 6/2002

BGBl. II Nr. 497/2004

BGBl. II Nr. 222/2006

BGBl. II Nr. 45/2010

BGBl. II Nr. 444/2011

BGBl. II Nr. 450/2012

BGBl. II Nr. 42/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 3 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Paßgesetz 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 507/1995, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates und - hinsichtlich des § 4 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten - verordnet:

Anmerkung

Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 14.6.2006 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 222/2006). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

In Kraft seit 14.06.2006 bis 31.12.9999
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