Verordnung betreffend die Verwandtstellung von Lehrberufen nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 (Oö. VVLLB 1991) Fundstelle

Oö. VVLLB 1991 - Verordnung betreffend die Verwandtstellung von Lehrberufen nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Verwandtstellung von Lehrberufen nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991

StF: LGBl. Nr. 79/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 Abs. 1 und 2 des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991 (Oö. LFBAG 1991), LGBl. Nr. 95, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 64/1999, wird verordnet:

In Kraft seit 11.08.2001 bis 31.12.9999
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