Art. 2 Oö. VSLWS

Oö. VSLWS - Verordnung, mit der die Satzung des Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds erlassen wird

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Artikel II

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 75/1999)

 

(1) Die Höchstzinssätze der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen betragen 4%, soweit nicht ohnehin niedrigere Zinssätze festgesetzt worden sind; diese Regelung ist mit 31.12.2000 befristet.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 16.09.1999 bis 31.12.9999
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