V Genehmigung des Gemeindeverbands "Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal" (Oö. VGGRWE) Fundstelle

Oö. VGGRWE - V Genehmigung des Gemeindeverbands "Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal"

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Gaflenz, Großraming, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming und Weyer über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird ("Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal")

StF: LGBl. Nr. 56/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Z. 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 113/2002, wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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