Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung für Katastrophenfälle (Oö. USK) Fundstelle

Oö. USK - Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung für Katastrophenfälle

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sicherstellung von Unterbringungsmöglichkeiten im Bereich des Katastrophenschutzes
(Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung für Katastrophenfälle)

StF: LGBl. Nr. 81/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von § 2 Abs. 1 Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz, LGBl. Nr. 88/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2016, wird verordnet:

In Kraft seit 21.12.2016 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 Oö. USK