Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (Oö. ÖStP 2012) Fundstelle

Oö. ÖStP 2012 - Österreichischer Stabilitätspakt 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 - Oö. ÖStP 2012

StF: LGBl.Nr. 6/2013 (GP XXVII RV 641/2012 AB 663/2012 LT 27)

1.

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Der Abschluss der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung, die auf eine Bindung im Bereich der Landesverfassungsgesetzgebung gerichtet ist, wird genehmigt.

 

2.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2012 für den Bund, die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie die Gemeinden in Kraft.

 

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,

sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und auf Art. 13 sowie 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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