§ 1 Oö. LFV-KUK § 1

Oö. LFV-KUK - Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt:

1.

Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken.

2.

Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege.

In Kraft seit 29.06.2016 bis 31.12.9999
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