§ 6 Oö. BTypVO 2016 § 6

Oö. BTypVO 2016 - Oö. Betriebstypenverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die O.ö. Betriebstypenverordnung 1997, LGBl. Nr. 111/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2001, außer Kraft.

In Kraft seit 29.04.2016 bis 31.12.9999
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