Art. 4 NTG

NTG - Notariatstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

1.

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 2002 in Kraft.

(Anm.: Z 2 bis 4 betrifft andere Rechtsvorschriften)

5.

Der Art. III (Notariatstarifgesetz) ist auf Leistungen der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 bewirkt werden.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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