§ 4 NÖ WBV 1990 Bewilligungsdauer

NÖ WBV 1990 - NÖ Wohnbeihilfenverordnung 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Wohnbeihilfe darf höchstens auf jeweils ein Jahr bewilligt werden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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