Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.02.2021
Tagesmütter/-väter sind eigenberechtigte Personen, die regelmäßig und entgeltlich fremde Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen, erziehen und bilden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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