Gesamte Rechtsvorschrift NÖ SRW

Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung in NÖ

NÖ SRW
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ
StF: LGBl. 8001/1-0

§ 1 NÖ SRW Allgemeines


Das Sektorale Raumordnungsprogramm besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den Kartendarstellungen im Maßstab 1:150.000 (Anlagen 1 bis 4).

§ 2 NÖ SRW Ziel


Das Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von Zonen, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglicht, um die Ziele des NÖ Energiefahrplanes 2030 zu erreichen.

§ 3 NÖ SRW Rechtswirkungen


(1) Die Widmungsart “Grünland-Windkraftanlage” darf nur in den in den Anlagen 1 bis 4 dargestellten Zonen festgelegt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 19 Abs. 3a des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 sind zu beachten.

(2) Innerhalb der in den Anlagen 1 bis 4 festgelegten Zonen ist die Neuwidmung von Bauland-Wohngebiet, Bauland-Kerngebiet, Bauland-Agrargebiet, Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch, Bauland-erhaltenswerte Ortsstruktur, Grünland-Kleingärten, Grünland-Campingplätze, Grünland-land- und forstwirtschaftliche Hofstellen sowie erhaltenswerten Gebäude im Grünland nicht zulässig.

(3) Außerhalb der festgelegten Zonen sind die im Abs. 2 angeführten Widmungsarten nur unter Einhaltung der in § 19 Abs. 3a Z 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 festgelegten Mindestabstände zulässig. Dies gilt nicht, wenn die Störungsfreiheit der im Abs. 2 angeführten Widmungsarten im Hinblick auf die künftige Widmung Grünland-Windkraftanlagen sichergestellt ist und gleichzeitig die Ausnutzbarkeit der Zonen nicht beeinträchtigt wird.

(4) Flächen mit der Widmungsart Grünland-Windkraftanlage außerhalb der in den Anlagen 1 bis 4 festgelegten Zonen werden von den Bestimmungen dieses Raumordnungsprogrammes nicht berührt.

 

Anlage

Anl. 1 NÖ SRW


Sektorales Raumordnungprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ

Karte NO

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)

 

Anl. 2 NÖ SRW


Sektorales Raumordnungprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ

Karte SO

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)

 

Anl. 3 NÖ SRW


Sektorales Raumordnungprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ

Karte SW

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)

 

Anl. 4 NÖ SRW


Sektorales Raumordnungprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ

Karte NW

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.)

 

Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung in NÖ (NÖ SRW) Fundstelle


Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ
StF: LGBl. 8001/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 29. April 2014 aufgrund des § 3 Abs. 1 und § 19 Abs. 3b des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000, verordnet:

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