§ 4 NÖ RP 2016 EG Schluss- und Übergangsbestimmung

NÖ RP 2016 EG - NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt von wertvollen Gewässerstrecken

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren ist diese Verordnung nicht anzuwenden.

 

In Kraft seit 15.06.2016 bis 31.12.9999
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