NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung (NÖ KZ) Fundstelle

NÖ KZ - NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung
StF: LGBl. 8795/4-0

Änderung

LGBl. 8795/4-1

LGBl. 8795/4-2

LGBl. Nr. 88/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 12. Dezember 2016 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie mit dem Bundesminister für Inneres aufgrund des § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 40/2016, verordnet:

In Kraft seit 16.12.2016 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 NÖ KZ