Folgende Organisationen erfüllen die Voraussetzungen, dem Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien anzugehören:
Caritas der Diözese St. Pölten,  | ||||||||||
Caritas der Erzdiözese Wien,  | ||||||||||
Handelskammer Niederösterreich,  | ||||||||||
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich,  | ||||||||||
Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich,  | ||||||||||
Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen von Wien und Niederösterreich,  | ||||||||||
Lebenshilfe Niederösterreich,  | ||||||||||
NÖ Hilfswerk,  | ||||||||||
Niederösterreichische Initiative für das familienbedürftige Kind,  | ||||||||||
Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer,  | ||||||||||
NÖ Landesverband der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen,  | ||||||||||
NÖ Volkshilfe,  | ||||||||||
Österreichisches Kinderrettungswerk, Landesverband NÖ,  | ||||||||||
Land NÖ Gemeindevertreter der ÖVP,  | ||||||||||
Land sozialistischer Gemeindevertreter in Niederösterreich.  | ||||||||||
      Verordnung der NÖ Landesrgierung vom 13. März 1984 über das Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familie
StF: LGBl. 3505/2-0    
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505–0, wird verordnet: