§ 5 NÖ KGV 2017 Kehrgebiet 4

NÖ KGV 2017 - NÖ Kehrgebietsverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

1.

Verwaltungsbezirk Gänserndorf

mit Ausnahme der

-

Gemeinde Bad Pirawarth

-

Gemeinde Hohenau an der March

2.

vom Verwaltungsbezirk Mistelbach:

-

die Gemeinde Hausbrunn

-

die Gemeinde Altlichtenwarth

-

die KG Martinsdorf von der Gemeinde Gaweinstal

-

die Gemeinde Bockfließ

-

die Gemeinde Groß-Engersdorf

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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