§ 3 NÖ KFZ-AAG

NÖ KFZ-AAG - NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Im Sinne dieses Gesetzes gilt als

1.

StVO 1960: Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

VStG: Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018.

In Kraft seit 18.08.2020 bis 31.12.9999
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