§ 1 NÖ GWLVG Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal

NÖ GWLVG - NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Dem Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal gehören die Gemeinden Breitenau, Lanzenkirchen, Natschbach-Loipersbach, Pitten, Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzau am Steinfeld, Seebenstein und Warth an. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Pitten.

In Kraft seit 31.01.2019 bis 31.12.9999
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