§ 1 NÖ GVG 2007 Ziele

NÖ GVG 2007 - NÖ Grundverkehrsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Ziel des Gesetzes ist

1.

primär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes Niederösterreich;

2.

sekundär die Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes;

3.

die Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch ausländische Personen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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