§ 5 NÖ EEG 2012 Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen

NÖ EEG 2012 - NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen hat nach den Anhängen II und IV der Endenergieeffizienzrichtlinie (§ 3 Z 22) zu erfolgen, wobei den von der Europäischen Kommission harmonisierten Modellen Rechnung zu tragen ist.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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