Anl. 2 NÖ DVVHG 1973

NÖ DVVHG 1973 - Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kundmachung betreffend das Ergebnis der Wahlen des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes – Stadtrates

(Anm.: Anhang ist als PDF dokumentiert)

 

In Kraft seit 15.03.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 NÖ DVVHG 1973


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 NÖ DVVHG 1973 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 NÖ DVVHG 1973


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 NÖ DVVHG 1973


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 NÖ DVVHG 1973 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ DVVHG 1973 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 NÖ DVVHG 1973
Art. 1 NÖ DVVHG 1973