NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle

NÖ DPV - NÖ Distanzprogrammverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

NÖ Distanzprogrammverordnung
StF: LGBl. 2100/5-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 8. Mai 2012 aufgrund des § 101 Abs. 2 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100–12, verordnet:

In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 NÖ DPV