§ 45 NÖ BTV 2014

NÖ BTV 2014 - NÖ Bautechnikverordnung 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.

(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.

(4) Die Änderungen der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Gleichzeitig treten § 12 Abs. 4 erster Satz und § 13 außer Kraft.

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, LGBl. Nr. 36/2021, anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.

(5) Die §§ 17 bis 22 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

In Kraft seit 11.06.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 45 NÖ BTV 2014


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 45 NÖ BTV 2014 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 45 NÖ BTV 2014


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 45 NÖ BTV 2014


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 45 NÖ BTV 2014 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 44 NÖ BTV 2014
Anl. 12 NÖ BTV 2014