NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle

NÖ ADV - NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung
StF: LGBl. 2200/60-0

Änderung

LGBl. 2200/60-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 2. Juli 2002 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200–51 und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300–28, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ ADV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 NÖ ADV