§ 1 NÖ AAV Marktpreis

NÖ AAV - NÖ Ausgleichsabgabenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Marktpreis für elektrische Energie für die Monate Oktober des jeweiligen Jahres bis einschließlich September des Folgejahres ergibt sich aus dem arithmetischen Durchschnitt der für diese Monate im Vorhinein gebildeten Preise (Futures) für Grundlast (Baseload) der European Energy Exchange (EEX, Frankfurt; www.eex.de). Der Durchschnitt ist aus den Notierungen des letzten Handelstages dieser Strombörse vor dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu ermitteln.

In Kraft seit 31.12.2002 bis 31.12.9999
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