Art. 1 NÖ 1 RBV

NÖ 1 RBV - 1. NÖ Rechtsbereinigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit 30. April 1979 treten außer Kraft:

a)

alle von der NÖ Landesregierung in der Zeit zwischen dem 27. April 1945 und dem 31. Dezember 1971 erlassenen Verordnungen, welche im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich kundgemacht wurden;

b)

alle vor dem 27. April 1945 von der NÖ Landesregierung erlassenen Verordnungen und alle auf Grund verfassungsübergangsgesetzlicher Bestimmungen als Verordnungen der NÖ Landesregierung geltenden Rechtsvorschriften, ohne Rücksicht auf die Form ihrer Kundmachung.

In Kraft seit 24.02.1979 bis 31.12.9999
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