§ 33 NÖ GVG 2007 Entscheidung der Grundverkehrsbehörden

NÖ GVG 2007 - NÖ Grundverkehrsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Für das Verfahren der Grundverkehrsbehörden im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gelten die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb sinngemäß. Für die Entscheidung gemäß § 31 Abs. 2 finden jedoch die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Z 1 und 4 keine Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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