§ 2 MagBeG

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die nachstehenden Begriffe haben bei der Verwendung in diesem Gesetz die jeweils angegebene Bedeutung:

  1. A.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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