§ 12 LStVG. 1964 Verwaltung von Gemeindestraßen

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Verwaltung der Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwege obliegt den Gemeinden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969, LGBl. Nr. 60/2008

In Kraft seit 05.07.2008 bis 31.12.9999
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