Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle

LF-LSKV - Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. November 2010 über die Geschäftsführung der zur Überprüfung der Einhaltung der Dienstnehmerschutzvorschriften nach dem Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerdiensthoheitsgesetz 1981 eingerichteten Kommission (Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung – LF-LSKV)
StF: LGBl Nr 80/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs. 5 des Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1981, LGBl Nr 80, in der geltenden Fassung wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Land- und forstwirtschaftliche Lehrerschutz-Kommissionsverordnung (LF-LSKV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LF-LSKV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 11 LF-LSKV