§ 18 LDHG 1978 Schluss- und Übergangsbestimmungen

LDHG 1978 - Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.05.2024

Die näheren Bestimmungen über die Verwendung der im Disziplinarverfahren eingegangenen Geldstrafen und Geldbußen sind durch Verordnung der Landesregierung zu erlassen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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