§ 57 LBPG 2002

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 60/2013)

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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