Gesamte Rechtsvorschrift LArbO 1995

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

LArbO 1995
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Stand der Gesetzesgebung: 30.12.2021
Salzburger Landarbeitsordnung 1995 - LArbO 1995
StF: LGBl Nr 7/1996 (WV)

§ 7a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 7a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 11a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 11a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 11b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 11b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 11c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 11c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 11d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 11d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 11e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 11e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 31a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 31a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 37a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 37a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 42a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 42a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 49a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 49a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50i LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50i LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50j LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50j LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50k LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50k LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50l LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50l LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50m LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50m LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50n LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50n LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50o LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50o LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50p LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50p LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50q LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50q LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50r LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50r LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50s LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50s LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 50t LArbO 1995 (weggefallen)


§ 50t LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51i LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51i LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51j LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51j LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 51k LArbO 1995 (weggefallen)


§ 51k LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 66a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 66a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 66b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 66b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 67a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 67a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 72a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 72a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 74a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 74a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 74b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 74b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 75a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 75a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 95a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 95a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 95b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 95b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 99h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 99h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 101 LArbO 1995


(1) Arbeitsstoffe im Sinn dieses Gesetzes sind alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen), biologischen oder chemischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Als „Verwenden“ gilt auch das Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und das innerbetriebliche Befördern.

(2) Gefährliche Arbeitsstoffe sind explosionsgefährliche, brandgefährliche und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sowie biologische Arbeitsstoffe, sofern nicht die Ermittlung und Beurteilung gemäß Abs 4 bis 7 ergeben hat, dass es sich um einen biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 1 ohne erkennbares Gesundheitsrisiko für die Dienstnehmer handelt. Soweit im Folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien genannt sind, sind diese im Sinn der Kriterien nach Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), ABl Nr L 353 vom 31. Dezember 2008, zu verstehen, auch wenn der Arbeitsstoff nicht auf Grund dieser Verordnung eingestuft ist.

(2a) Explosionsgefährliche Arbeitsstoffe sind

1.

Arbeitsstoffe, die zugeordnet werden können:

a)

explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff (Gefahrenklasse 2.1),

b)

selbstzersetzlichen Stoffen oder Gemischen (Gefahrenklasse 2.8), Typ A und B,

c)

organischen Peroxiden (Gefahrenklasse 2.15), Typ A und B;

2.

Arbeitsstoffe, die explosionsgefährliche Eigenschaften im Sinn des § 3 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl I Nr 53/1997 in der Fassung BGBl I Nr 14/2015, aufweisen.

(2b) Brandgefährliche Arbeitsstoffe sind

1.

oxidierende (entzündende) Arbeitsstoffe, die zugeordnet werden können:

a)

oxidierenden Gasen (Gefahrenklasse 2.4),

b)

oxidierenden Flüssigkeiten (Gefahrenklasse 2.13),

c)

oxidierenden Feststoffen (Gefahrenklasse 2.14);

2.

extrem entzündbare, leicht entzündbare und entzündbare Arbeitsstoffe, die zugeordnet werden können:

a)

entzündbaren Gasen (Gefahrenklasse 2.2),

b)

entzündbaren Aerosolen (Gefahrenklasse 2.3),

c)

entzündbaren Flüssigkeiten (Gefahrenklasse 2.6),

d)

entzündbaren Feststoffen (Gefahrenklasse 2.7),

e)

selbstzersetzlichen Stoffen oder Gemischen (Gefahrenklasse 2.8) außer Typ A und B,

f)

pyrophoren Flüssigkeiten (Gefahrenklasse 2.9),

g)

pyrophoren Feststoffen (Gefahrenklasse 2.10),

h)

selbsterhitzungsfähigen Stoffen oder Gemischen (Gefahrenklasse 2.11),

i)

Stoffen oder Gemischen, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Gefahrenklasse 2.12),

j)

organischen Peroxiden (Gefahrenklasse 2.15) außer Typ A und B;

3.

Arbeitsstoffe, die brandfördernde, hochentzündliche, leicht entzündliche oder entzündliche Eigenschaften im Sinn des § 3 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl I Nr 53/1997 in der Fassung BGBl I Nr 14/2015, aufweisen.

(2c) Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sind

1.

Arbeitsstoffe, die einer der folgenden Gefahrenklassen zugeordnet werden können:

a)

akute Toxizität (Gefahrenklasse 3.1),

b)

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Gefahrenklasse 3.2),

c)

schwere Augenschädigung/Augenreizung (Gefahrenklasse 3.3),

d)

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut (Gefahrenklasse 3.4),

e)

Keimzellmutagenität (Gefahrenklasse 3.5),

f)

Karzinogenität (Gefahrenklasse 3.6),

g)

Reproduktionstoxizität (Gefahrenklasse 3.7),

h)

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Gefahrenklasse 3.8),

i)

Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (Gefahrenklasse 3.9),

j)

Aspirationsgefahr (Gefahrenklasse 3.10);

2.

Arbeitsstoffe, die sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche (mindergiftige), ätzende, reizende, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende oder sensibilisierende Eigenschaften im Sinn des § 3 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl I Nr 53/1997 in der Fassung BGBl I Nr 14/2015, aufweisen;

3.

Arbeitsstoffe, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

a)

‚fibrogen‘, wenn sie als Schwebstoffe durch Einatmen mit Bindegewebsbildung einhergehende Erkrankungen der Lunge verursachen können,

b)

‚radioaktiv‘, wenn sie zufolge spontaner Kernprozesse ionisierende Strahlen aussenden,

c)

‚biologisch inert‘, wenn sie als Stäube weder giftig noch fibrogen wirken und keine spezifischen Krankheitserscheinungen hervorrufen, jedoch eine Beeinträchtigung von Funktionen der Atmungsorgane verursachen können.

(3) Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, einschließlich genetisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und Humanendoparasiten, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen könnten. Entsprechend den von ihnen ausgehenden Infektionsrisken gilt folgende Unterteilung in vier Risikogruppen:

1.

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 sind Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.

2.

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 sind Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Dienstnehmer darstellen könnten. Eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.

3.

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Dienstnehmer darstellen können. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.

4.

Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Dienstnehmer darstellen. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß, normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

(3a) Als gefährliche Arbeitsstoffe gelten weiters Arbeitsstoffe, die einer der folgenden Gefahrenklassen zugeordnet werden können:

1.

Gase unter Druck (Gefahrenklasse 2.5) oder

2.

auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische (Gefahrenklasse 2.16).

(4) Dienstgeber müssen sich im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.

(5) Dienstgeber müssen die Eigenschaften der Arbeitsstoffe ermitteln und die Gefahren beurteilen, die von den Arbeitsstoffen auf Grund ihrer Eigenschaften oder auf Grund der Art ihrer Verwendung ausgehen können. Sie müssen dazu insbesondere die Angaben der Hersteller oder Importeure, praktische Erfahrungen, Prüfergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse heranziehen. Im Zweifel müssen sie Auskünfte der Hersteller oder Importeure einholen.

(6) Werden Arbeitsstoffe von Dienstgebern erworben, gilt für die Ermittlung gemäß Abs 5 Folgendes:

1.

Sofern ein erworbener Arbeitsstoff nach

a)

der Verordnung (EG) Nr 1272/2008 (CLP-Verordnung),

b)

dem Chemikaliengesetz 1996,

c)

dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011,

d)

dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 oder

e)

dem Biozidproduktegesetz

gekennzeichnet oder deklariert ist, können Dienstgeber, die über keine anderen Erkenntnisse verfügen, davon ausgehen, dass die Angaben dieser Kennzeichnung zutreffend und vollständig sind.

2.

Ist ein erworbener Arbeitsstoff nicht nach Z 1 gekennzeichnet oder deklariert, können Dienstgeber, die über keine anderen Erkenntnisse verfügen, davon ausgehen, dass der Arbeitsstoff keiner Kennzeichnungspflicht nach den in Z 1 genannten Bundesgesetzen unterliegt.

(7) Dienstgeber müssen in regelmäßigen Zeitabständen Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung von gesundheitsgefährdenden und biologischen Arbeitsstoffen auf die Dienstnehmer ermitteln. Sie müssen in regelmäßigen Zeitabständen ermitteln, ob explosionsgefährliche oder brandgefährliche Arbeitsstoffe in einer für die Sicherheit der Dienstnehmer gefährlichen Konzentration vorliegen. Gegebenenfalls sind die Gesamtwirkung von mehreren gefährlichen Arbeitsstoffen sowie sonstige risikoerhöhende Bedingungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Die Ermittlung ist zusätzlich auch bei Änderung der Bedingungen vorzunehmen; die Ermittlung nach dem ersten Satz zusätzlich auch bei Auftreten von Gesundheitsbeschwerden, die arbeitsbedingt sein können.

(8) Krebserzeugende (Gefahrenklasse 3.6 – Karzinogenität), erbgutverändernde (Gefahrenklasse 3.5 – Keimzellmutagenität), fortpflanzungsgefährdende (Gefahrenklasse 3.7 – Reproduktionstoxizität) und biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2 bis 4 (Abs 3) dürfen nicht verwendet werden, wenn ein gleichwertiges Arbeitsergebnis mit nicht gefährlichen Arbeitsstoffen erreicht werden kann oder, sofern dies nicht möglich ist, mit Arbeitsstoffen, die weniger gefährliche Eigenschaften aufweisen. Mit besonderen Gefahren verbundene Verfahren bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen dürfen nicht angewendet werden, wenn durch die Anwendung eines anderen Verfahrens, bei dem die von der Verwendung des Arbeitsstoffes ausgehenden Gefahren verringert werden können, ein gleichwertiges Arbeitsergebnis erzielt werden kann. Bei Verwendung anderer gefährlicher Arbeitsstoffe gilt diese Maßnahme nur dann, wenn der damit verbundene Aufwand vertretbar ist.

(9) Die Absicht, krebserzeugende (Gefahrenklasse 3.6 – Karzinogenität), erbgutverändernde (Gefahrenklasse 3.5 – Keimzellmutagenität), fortpflanzungsgefährdende (Gefahrenklasse 3.7 – Reproduktionstoxizität) oder biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2 bis 4 (Abs 3) zu verwenden, ist der Land- und Forstwirtschaftsinspektion schriftlich zu melden, wobei die Meldung betreffend biologische Arbeitsstoffe 30 Tage vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen hat. Wenn an den Arbeitsprozessen oder Arbeitsverfahren wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die für die Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz von Bedeutung sind und auf Grund deren die Meldung überholt ist, hat eine neue Meldung zu erfolgen. Auf Verlangen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion haben Dienstgeber dieser im Zusammenhang mit der Verwendung gefährlicher Stoffe Informationen über die Gründe der Verwendung, die Risikoabschätzung, die Tätigkeiten und die Anzahl der betreffenden Dienstnehmer, die Namen der Verantwortlichen, die Schutzmaßnahmen, Notfallpläne und Ergebnisse der Untersuchungen mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung durch den Dienstgeber hat die Behörde auf Antrag der Land- und Forstwirtschaftsinspektion die Beschäftigung von Dienstnehmern an Arbeitsplätzen, an denen der gefährliche Arbeitsstoff verwendet wird, zu untersagen.

§ 101a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 101a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 101b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 101b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 101c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 101c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 101d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 101d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 101e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 101e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 102b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 102b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 102c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 102c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 102d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 102d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 102e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 102e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 104a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 104a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 104b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 104b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 110a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 110a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 119a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 119a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 119b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 119b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 119c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 119c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 119d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 119d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 119e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 119e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 120h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 120h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 121a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 121a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 128a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 128a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 128b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 128b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 128c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 128c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129i LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129i LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 129j LArbO 1995 (weggefallen)


§ 129j LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134d LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134e LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134e LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134f LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134g LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134g LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134h LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134h LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134i LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134i LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134j LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134j LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134k LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134k LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 134l LArbO 1995 (weggefallen)


§ 134l LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 156a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 156a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 219a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 219a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 219b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 219b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 250 LArbO 1995


(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 112/2021)

§ 258a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 258a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 258b LArbO 1995 (weggefallen)


§ 258b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 258c LArbO 1995 (weggefallen)


§ 258c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 261a LArbO 1995 (weggefallen)


§ 261a LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 293 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 293 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 294 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 294 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 295 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 295 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 296 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 296 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 297 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 297 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 298 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 298 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 299 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 299 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 300 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 300 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 301 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 301 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 302 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 302 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 303 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 303 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 304 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 304 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 305 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 305 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 306 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 306 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 307 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 307 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 308 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 308 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 309 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 309 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 310 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 310 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 311 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 311 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 312 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 312 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 313 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 313 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 314 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 314 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 315 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 315 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 316 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 316 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 317 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 317 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 318 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 318 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 319 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 319 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 320 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 320 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 321 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 321 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 322 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 322 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 323 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 323 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

§ 324 LArbO 1995 (weggefallen)


§ 324 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

Salzburger Landarbeitsordnung 1995 (LArbO 1995) Fundstelle


Salzburger Landarbeitsordnung 1995 - LArbO 1995
StF: LGBl Nr 7/1996 (WV)

Änderung

LGBl Nr 89/1996 (DFB)

LGBl Nr 126/2000

LGBl Nr 46/2001 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 63/2002 (Blg LT 12. GP: RV 550, AB 612, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 57/2003 (Blg LT 12. GP: RV 378, AB 424, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 68/2003 (DFB)

LGBl Nr 121/2003 (Blg LT 12. GP: RV 104, AB 189, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 21/2006 (Blg LT 13. GP: RV 144, AB 188, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 37/2008 (Blg LT 13. GP: RV 188, AB 317, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 52/2009 (Blg LT 13. GP: RV 215, AB 253, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 58/2009 (DFB)

LGBl Nr 86/2010 (Blg LT 14. GP: RV 690, 2. Sess; AB 20, 3. Sess)

LGBl Nr 7/2011 (Blg LT 14 GP: RV 63, AB 111, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14 GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 16/2012 (Blg LT 14 GP: RV 161, AB 216, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 58/2012 (Blg LT 14 GP: RV 537, AB 590, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 107/2012 (Blg LT 14 GP: RV 66, AB 98, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 14/2013 (Blg LT 14 GP: RV 169, AB 271, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 91/2013 (Blg LT 15 GP: RV 31, AB 148, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 74/2014 (Blg LT 15. GP: RV 733, 2. Sess; AB 38, 3. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

LGBl Nr 57/2017 (Blg LT 15. GP: RV 344, AB 392, 5. Sess)

LGBl Nr 80/2018 (Blg LT 16. GP: RV 26, AB 68, 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Geltungsbereich

 

              § 1         Regelungsgegenstand

              § 2         Ausnahmen; Arbeiter und Angestellte in Sägen, Harzverarbeitungsstätten, Mühlen und Molkereien

              § 3         Ausnahmen; familieneigene Dienstnehmer und eingetragene Partner

              § 4         Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft; öffentlich Bedienstete in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

              § 5         Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

              § 5a       Überlassung von Dienstnehmern; Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Dienstvertrag

 

              § 6         Abschluß des Dienstvertrages

              § 7         Dienstschein

              § 8         Inhalt des Dienstvertrages

              § 9         Dauer des Dienstvertrages

              § 9a       Befristete Dienstverhältnisse

              § 10       Probedienstverhältnis

              § 11       Teilzeitarbeit

              § 11a     Abbau von Zeitguthaben

              § 12       Dienstantritt

              § 13       Allgemeine Pflichten des Dienstnehmers

              § 14       Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

              § 14a     Benachteiligungsverbot

              § 14b     Kontrollmaßnahmen

 

Entgelt

 

              § 15       Allgemeine Vorschriften

              § 16       (entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 17       (entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 18       (entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 19       (entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 20       Barlohn

              § 21       Sonderzahlungen

              § 22       Deputate

              § 23       Wohnung

              § 24       Räumung der Wohnung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

              § 25       Landnutzung und Viehhaltung

              § 26       Anspruch auf Entgeltfortzahlung

              § 27       Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

              § 28       Mitteilungs- und Nachweispflicht

              § 29       Beendigung des Dienstverhältnisses

              § 30       Günstigere Regelungen

              § 31       Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aus wichtigen Gründen

              § 32       Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung zur Berufsschulausbildung

              § 33       Beendigung des Dienstverhältnisses

              § 34       Kündigung

              § 35       (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 37/2008!)

              § 36       (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 37/2008!)

              § 37       Abfertigung

              § 37a     Anwendungsbereich des § 37 und Übergang auf die betriebliche Mitarbeitervorsorge

              § 38       Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber

              § 39       Betriebsübergang und Kollektivvertragsangehörigkeit

              § 40       Betriebsübergang und betriebliche Pensionszusage

              § 41       Haftung bei Betriebsübergang

              § 42       Ansprüche gegen ausländische Dienstgeber ohne Sitz in Österreich

              § 42a     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 57/2017)!

              § 43       Freizeit während der Kündigungsfrist

              § 44       Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses von seiten des Dienstnehmers

              § 45       Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses von seiten des Dienstgebers

              § 46       Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses

              § 47       Schadenersatzpflicht des Dienstnehmers, Entgeltanspruch

              § 48       Ersatz bei beiderseitigem Verschulden

              § 49       Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

              § 49a     Unzulässige Beendigung wegen bestimmter Tätigkeiten

              § 50       Dienstzeugnis

 

Flexible Gestaltung des Arbeitslebens

 

              § 50a     Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

              § 50b     Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes

              § 50c     Solidaritätsprämienmodell

              § 50d     Herabsetzung der Normalarbeitszeit

              § 50e     Kündigung

 

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

 

              § 50f     Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

              § 50g     Beginn und Höhe der Beitragszahlung

              § 50h     Beitragsleistung in besonderen Fällen

              § 50i     Auswahl der betrieblichen Vorsorgekasse

              § 50j     Beitrittsvertrag

              § 50k     Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der betrieblichen Vorsorgekasse

              § 50l     Auskunftspflicht

              § 50m     Anspruch auf Abfertigung

              § 50n     Höhe und Fälligkeit der Abfertigung

              § 50o     Verfügungsmöglichkeiten des Anwartschaftsberechtigten über die Abfertigung

 

Begleitung Sterbender und von schwersterkrankten Kindern

 

              § 50p     Sterbebegleitung naher Angehöriger

              § 50q     Begleitung von schwerst erkrankten Kindern

              § 50r     Kündigungs- und Entlassungsschutz

              § 50s     Pflegekarenz

              § 50t     Pflegeteilzeit

 

Überlassung von Dienstnehmern

 

              § 51       Allgemeines

              § 51a     Bewilligung der grenzüberschreitenden Überlassung

              § 51b     Ansprüche der Dienstnehmer

              § 51c     Weitere Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung

              § 51d     Informationspflicht

              § 51e     Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbote

              § 51f     Meldepflichten

              § 51g     Untersagung

              § 51h     Zuständigkeit und Verfahren

              § 51i     Überwachung und Auskunftspflicht

              § 51j     Amtshilfe

3. Abschnitt

Kollektive Rechtsgestaltung

 

              § 51k     Kollektivvertrag

              § 52       Kollektivvertragsfähigkeit

              § 53       Verhältnis der Kollektivvertragsfähigkeit von Berufsvereinigungen und Interessensvertretungen

              § 54       Kollektivvertragsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Körperschaften

              § 55       Kollektivvertragsangehörigkeit

              § 56       Hinterlegung und Kundmachung

              § 57       Kundmachung des Kollektivvertrages durch den Dienstgeber

              § 58       Rechtswirkungen

              § 59       Verlängerung und Abänderung des Kollektivvertrages

              § 60       Geltungsdauer

              § 61       Satzung

              § 62       Rechtswirkung der Satzung

 

Betriebsvereinbarung

 

              § 63       Begriff

              § 64       Wirksamkeitsbeginn

              § 65       Rechtswirkungen

              § 66       Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen

              § 66a     Ersatzweise Regelungen durch Betriebsvereinbarung

 

4. Abschnitt

Arbeitsschutz

 

              § 66b     Überlassung von Dienstnehmern

              § 67       Arbeitszeit

              § 67a     Durchrechnung der Normalarbeitszeit

              § 68       Arbeitszeit während der Arbeitsspitzen

              § 69       Gleitende Arbeitszeit

              § 70       Viehpflege und Melkung

              § 71       Arbeitszeit bei Schichtarbeit

              § 72       Überstundenarbeit

              § 72a     Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit

              § 73       Mindestruhezeit

              § 74       Arbeitspausen

              § 75       Sonn- und Feiertagsruhe

              § 76       Entlohnung der Überstunden und der Sonn- und Feiertagsarbeit

              § 77       Freizeit für Dienstnehmer mit eigener Wirtschaft

              § 78       Urlaub

              § 79       Anrechnungsbestimmungen

              § 80       Verbrauch des Urlaubes

              § 81       Erkrankung während des Urlaubes

              § 82       Urlaubsentgelt

              § 83       Ablöseverbot

              § 84       Aufzeichnungen

              § 85       (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 86       Urlaubsersatzleistung

              § 87       Allgemeine Pflichten der Dienstgeber

              § 88       Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen

              § 89       Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

              § 90       Einsatz der Dienstnehmer

              § 91       Grundsätze der Gefahrenverhütung

              § 92       Koordination

              § 93       Überlassung

              § 94       Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

              § 94a     Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen

              § 95       Information

              § 95a     Anhörung und Beteiligung

              § 95b     Unterweisung

              § 96       Pflichten der Dienstnehmer

              § 97       Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle

              § 98       Instandhaltung, Reinigung und Prüfung

              § 99       Arbeitsstätten

              § 99a     Ausgänge und Verkehrswege

              § 99b     Verkehr in den Betrieben

              § 99c     Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen

              § 99d     Vorsorge für Erste-Hilfe-Leistung

              § 99e     Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

              § 99f     Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

              § 99g     Wohnräume und Unterkünfte

              § 99h     Nichtraucherschutz

              § 100     Arbeitsmittel

              § 101     Arbeitsstoffe

              § 101a   Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

              § 101b   Grenzwerte

              § 101c   Messungen

              § 101d   Verzeichnis der Dienstnehmer

              § 101e   Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung

              § 102     Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

              § 102a   Handhabung von Lasten

              § 102b   Lärm

              § 102c   Sonstige Einwirkungen und Belastungen

              § 102d   Bildschirmarbeitsplätze

              § 102e   Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung

              § 103     Eignungs- und Folgeuntersuchungen sowie sonstige Untersuchungen

              § 104     Bestellung von Sicherheitsfachkräften

              § 104a   Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

              § 104b   Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch Inanspruchnahme eines

              Präventionszentrums der Unfallversicherungsträger

              § 105     Bestellung von Arbeitsmedizinern

              § 105a   Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner

              § 105b   Zusammenarbeit

              § 105c   Meldung von Missständen

              § 105d   Abberufung

              § 105e   Sonstige Fachleute

              § 105f   Präventionszeit

              § 106     Nähere Bestimmungen über den Dienstnehmerschutz

              § 107     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 108     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 21/2006)

              § 108a   Maßnahmen bei Gefährdung

              § 109     Mutterschutz

              § 110     Beschäftigungsbeschränkungen

              § 110a   Beschäftigungsbeschränkungen für stillende Mütter

              § 111     Beschäftigungsverbote

              § 112     Besondere Bestimmungen für werdende und stillende Mütter

              § 113     Ruhemöglichkeit

              § 114     Stillzeit

              § 115     Kündigungsschutz

              § 116     Befristete Dienstverhältnisse

              § 117     Entlassungsschutz

              § 118     Entgeltfortzahlung

 

Karenz und Teilzeitbeschäftigung für Mütter

 

              § 119     Karenz für Mütter

              § 119a   Teilung der Karenz für Mutter und Vater

              § 119b   Aufgeschobene Karenz

              § 119c   Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter

              § 119d   Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils

              § 119e   Gemeinsame Vorschriften zur Karenz

              § 120     Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

              § 120a   Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung

              § 120b   Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung

              § 120c   Verfahren bei Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

              § 120d   Verfahren bei vereinbarter Teilzeitbeschäftigung

              § 120e   Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

              § 120f   Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung

              § 120g   Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv- oder Pflegemutter

              § 120h   Änderung der Lage der Arbeitszeit

              § 121     Spätere Geltendmachung der Karenz

              § 121a   Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes

              § 122     Dienst-(Werks-)wohnung

              § 123     Anwendbarkeit der Bestimmungen des 5. Abschnittes

 

Karenz und Teilzeitbeschäftigung für Väter

 

              § 124     Anspruch auf Karenz

              § 125     Teilung der Karenz zwischen Vater und Mutter

              § 126     Aufgeschobene Karenz

              § 127     Karenz des Adoptiv- oder Pflegevaters

              § 128     Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils

              § 128a   Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Karenz

              § 128b   Gemeinsame Vorschriften zur Karenz

              § 128c   Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes

              § 129     Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

              § 129a   Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung

              § 129b   Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung

              § 129c   Verfahren bei Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

              § 129d   Verfahren bei vereinbarter Teilzeitbeschäftigung

              § 129e   Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

              § 129f   Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung

              § 129g   Teilzeitbeschäftigung des Adoptiv- oder Pflegevaters

              § 129h   Änderung der Lage der Arbeitszeit

              § 129i   Spätere Geltendmachung der Karenz

              § 130     Dienst-(Werks-)wohnung

 

Schutz der Kinder und Jugendlichen

 

              § 131     Schutz der Jugendlichen

              § 132     Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote

              § 133     Disziplinarmaßnahmen; Untersagung der Beschäftigung von Jugendlichen

              § 134     Kinderarbeit

 

Gleichbehandlung im Arbeitsleben

 

              § 134a   Gleichbehandlungsgebot

              § 134b   Begriffsbestimmungen

              § 134c   Ausnahmen

              § 134d   Sexuelle Belästigung

              § 134e   Belästigung

              § 134f   Positive Maßnahmen

              § 134g   Gebot der geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Stellenausschreibung

              § 134h   Entlohnungskriterien

              § 134i   Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

              § 134j   Benachteiligungsverbot

              § 134k   Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht, allgemein

              § 134l   Fristen bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes wegen Behinderung

 

5. Abschnitt

Arbeitsaufsicht

 

              § 135     Allgemeines

              § 136     Aufgaben und Befugnisse der Land- und Forstwirtschaftsinspektion

              § 137     Information

              § 138     Belehrung und Vermittlung, Probenentnahme, Anzeigenerstattung

              § 139     Beseitigung von Mängeln

              § 140     Begutachtung

              § 141     Beschwerde durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektion

              § 142     Verschwiegenheitspflicht

              § 143     Tätigkeitsbericht

              § 144     Rechtshilfe

              § 145     Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozialversicherung

              § 146     Informationspflicht der Träger der Unfallversicherung und der Krankenkassen

              § 147     Verschwiegenheitspflicht der Organe der Träger der Sozialversicherung

 

6. Abschnitt

Lehrlingswesen

 

              § 148     Lehrverhältnis

              § 149     Lehrzeit

              § 150     Lehrvertrag

              § 151     Pflichten des Lehrlings

              § 152     Pflichten des Lehrberechtigten

              § 153     Lehrlingsentschädigung

              § 154     Auflösung des Lehrverhältnisses

              § 155     Einvernehmliche Lösung

              § 156     Kündigung

              § 156a   Außerordentliche Auflösung

              § 157     Ende des Lehrverhältnisses und Wechsel der Lehrstelle

 

7. Abschnitt

Berufsausbildung

 

              § 158     Besondere gesetzliche Regelung

 

8. Abschnitt

Betriebsverfassung

 

              § 159     Betriebsbegriff

              § 160     Gleichstellung

              § 161     Dienstnehmerbegriff

              § 162     Rechte des einzelnen Dienstnehmers

              § 163     Aufgabe der Organe der Dienstnehmerschaft

              § 164     Grundsätze der Interessenvertretung

 

Organisationsrecht

 

              § 165     Organe der Dienstnehmerschaft

 

Die Betriebs-(Gruppen-, Betriebshaupt-)versammlung

 

              § 166     Zusammensetzung und Gruppenzugehörigkeit

              § 167     Aufgaben der Betriebs-(Gruppen-, Betriebshaupt-)versammlung

              § 168     Ordentliche und außerordentliche Versammlungen

              § 169     Teilversammlungen

              § 170     Einberufung

              § 171     Vorsitz

              § 172     Zeitpunkt und Ort der Versammlungen

              § 173     Teilnahme des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen

              § 174     Stimmberechtigung und Beschlußfassung

 

Betriebsrat

 

              § 175     Zahl der Betriebsratsmitglieder

              § 176     Wahlgrundsätze

              § 177     Aktives Wahlrecht

              § 178     Passives Wahlrecht

              § 179     Berufung des Wahlvorstandes

              § 180     Vorbereitung der Wahl

              § 181     Durchführung der Wahl

              § 182     Mitteilung des Wahlergebnisses

              § 183     Vereinfachtes Wahlverfahren

              § 184     Anfechtung

              § 185     Nichtigkeit

              § 186     Tätigkeitsdauer des Betriebsrates

              § 187     Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer

              § 188     Beibehaltung des Zuständigkeitsbereichs

              § 189     Einheitlicher Betriebsrat

              § 190     Fortsetzung der Tätigkeitsdauer

              § 191     Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft

              § 192     Ersatzmitglieder

              § 193     Konstituierung des Betriebsrates

              § 194     Sitzungen des Betriebsrates

              § 195     Beschlußfassung

              § 196     Übertragung von Aufgaben

              § 197     Autonome Geschäftsordnung

              § 198     Vertretung nach außen

              § 199     Beistellung von Sacherfordernissen

 

Betriebsratsumlage und Betriebsratsfonds

 

              § 200     Betriebsratsumlage

              § 201     Betriebsratsfonds

              § 202     Rechnungsprüfer

 

Betriebsausschuß

 

              § 203     Voraussetzung und Errichtung

              § 204     Geschäftsführung

 

Betriebsräteversammlung

 

              § 205     Zusammensetzung und Geschäftsführung

              § 206     Aufgaben

 

Zentralbetriebsrat

 

              § 207     Zusammensetzung

              § 208     Berufung

              § 209     Tätigkeitsdauer

              § 210     Geschäftsführung

              § 211     Aufwand

              § 212     Zentralbetriebsratsumlage

              § 213     Zentralbetriebsratsfonds

              § 214     Verwaltung und Auflösung des Zentralbetriebsratsfonds

              § 215     Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds

 

Befugnisse der Dienstnehmerschaft

Allgemeine Befugnisse

 

              § 216     Überwachung

              § 217     Intervention

              § 218     Allgemeine Information

              § 219     Beratung

              § 219a   Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

              § 219b   Betriebliche Frauenförderung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf

              § 220     Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Dienstnehmer

 

Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten

 

              § 221     Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung

              § 222     Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen

              § 223     Zustimmungspflichtige Maßnahmen

              § 224     Ersetzbare Zustimmung

              § 225     Betriebsvereinbarungen

 

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

 

              § 226     Personelles Informationsrecht

              § 227     Mitwirkung bei der Einstellung von Dienstnehmern

              § 228     Mitwirkung bei der Festsetzung von Leistungsentgelten im Einzelfall

              § 229     Mitwirkung bei Versetzungen

              § 230     Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

              § 231     Mitwirkung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkswohnungen

              § 232     Mitwirkung bei Beförderungen

              § 233     Mitwirkung bei einvernehmlichen Lösungen

              § 234     Anfechtung von Kündigungen

              § 235     Anfechtung von Entlassungen

              § 236     Anfechtung durch den Dienstnehmer

 

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

 

              § 237     Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte

              § 238     Mitwirkung bei Betriebsänderungen

              § 239     Mitwirkung im Aufsichtsrat

 

Organzuständigkeit

 

              § 240     Kompetenzabgrenzung

              § 241     Kompetenzübertragung

 

Rechtstellung der Mitglieder des Betriebsrates

Grundsätze der Mandatsausübung

 

              § 242     Verschwiegenheitspflicht

              § 243     Freizeitgewährung

              § 244     Freistellung

              § 245     Bildungsfreistellung

              § 246     Erweiterte Bildungsfreistellung

              § 247     Kündigungs- und Entlassungsschutz

              § 248     Kündigungsschutz

              § 249     Entlassungsschutz

 

9. Abschnitt

Behörden und Verfahren

 

              § 250     Einigungskommissionen

              § 251     Allgemeine Aufgaben der Einigungskommission

              § 252     Aufgaben der Einigungskommission im einzelnen

              § 253     Obereinigungskommission

              § 254     Aufgaben der Obereinigungskommission

              § 255     Land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle

              § 256     Beisitzerlisten

              § 257     Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle

              § 258     Beschlußfähigkeit, Verfahren

              § 258a   Mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben befasste Institutionen

              § 258b   Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

              § 258c   Verschwiegenheitspflicht

              § 259     Anwältin für Gleichbehandlungsfragen

              § 260     Gleichbehandlungskommission

              § 261     Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

              § 261a   Schlichtungsverfahren

              § 262     Zusammensetzung der Gleichbehandlungskommission

              § 263     Geschäftsbehandlung in der Gleichbehandlungskommission

 

10. Abschnitt

 

              § 264     Schutz der Koalitionsfreiheit

 

11. Abschnitt

 

              § 265     Streitigkeiten

 

12. Abschnitt

 

              § 266     Aufzeichnungspflichten

 

13. Abschnitt

 

              § 267     Vorschriften zwingenden Rechtscharakters

 

14. Abschnitt

 

              § 268     Technischer Arbeitsschutz für Landwirte

 

15. Abschnitt

Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

              § 269     Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

              § 270     Anwendungsbereich bei SCE mit Sitz in Salzburg

              § 271     Anwendungsbereich bei SCE ohne Sitz in Salzburg

              § 272     Organe der Dienstnehmerschaft

              § 273     Beteiligung der Dienstnehmer

              § 274     Grundsätze der Zusammenarbeit

              § 275     Pflichten der Leitungs- oder Verwaltungsorgane

 

2. Unterabschnitt

Besonderes Verhandlungsgremium

 

              § 276     Aufforderung zur Errichtung

              § 277     Zusammensetzung

              § 278     Entsendung der Mitglieder

              § 279     Zur Entsendung berechtigte Organe

              § 280     Konstituierung

              § 281     Sitzungen

              § 282     Beschlussfassungen

              § 283     Tätigkeitsdauer

              § 284     Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft

              § 285     Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung

              § 286     Aufgaben des besonderen Verhandlungsgremiums

              § 287     Dauer der Verhandlungen

              § 288     Beschluss über die Nichtaufnahme oder den Abbruch von Verhandlungen

              § 289     Strukturänderungen

              § 290     Verfahrensmissbrauch

              § 291     Vereinbarung über die Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft

              § 292     Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Dienstnehmer

 

3. Unterabschnitt

Beteiligung der Dienstnehmer in der
Europäischen Genossenschaft kraft Gesetzes

              1. SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes

 

              § 293     Einrichtung

              § 294     Zusammensetzung

              § 295     Entsendung der Mitglieder

              § 296     Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen und Beschlussfassung

              § 297     Engerer Ausschuss

              § 298     Tätigkeitsdauer und Dauer der Mitgliedschaft

              § 299     Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung

 

              2. Befugnisse des SCE-Betriebsrates und des engeren Ausschusses

 

              § 300     Unterrichtung und Anhörung

              § 301     Mündliche Aussprache

              § 302     Befugnisse im Fall außergewöhnlicher Umstände

              § 303     Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

              § 304     Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung

 

              3. Mitbestimmung kraft Gesetzes

 

              § 305     Anwendungsbereich

              § 306     Recht auf Mitbestimmung

              § 307     Verteilung der Sitze im Aufsichts- oder Verwaltungsrat

              § 308     Entsendung der Mitglieder

              § 309     Rechte der Dienstnehmervertreter im Aufsichts- und Verwaltungsrat

 

4. Unterabschnitt

Sonstiges

 

              § 310     Verschwiegenheitspflicht

              § 311     Rechte der Dienstnehmervertreter

              § 312     Verhältnis zu anderen Bestimmungen

 

16. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

              § 313     Strafbestimmungen

              § 314     Verweisungen auf Bundesrecht

              § 315     Umsetzungshinweis

              §§ 316   ff Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anmerkung

Zu LGBl Nr 126/2000:
Informationsverfahrenshinweis: Die Kundmachung des vorstehenden Gesetzes erfolgt nach Durchführung des Verfahrens auf Grund der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften.

Zu LGBl Nr 60/2015: DFB
Punkt 22: Falsche Anweisung in DFB

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