Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung (L-VOPST) Fundstelle

L-VOPST - Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2011 über den Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch optische Strahlung (L-VOPST)

StF: LGBl. Nr. 54/2011 [CELEX Nr.32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der § 3 Abs. 6, §§ 6, 7, 8, 11, 12, 14, 18 Abs. 2 Z 4, § 20 Abs. 3, § 26 Abs. 5, § 31 Abs. 5, § 36 Abs. 1, §§ 63, 66, 67, 69 Z 3, 5 und 6 sowie § 95 Abs. 1 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

In Kraft seit 19.07.2011 bis 31.12.9999
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