Schutz der Bediensteten vor Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären (L-VEXAT) Fundstelle

L-VEXAT - Schutz der Bediensteten vor Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2005 über den Schutz der Bediensteten vor Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären (L-VEXAT)

StF: LGBl. Nr. 53/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der § 3 Abs. 6, §§ 4, 6, 8, 11, 12, 16, § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 1, 3 und 4, § 23 Abs. 6 und 8, § 31 Abs. 3 und 5, § 32 Abs. 3 und 4, §§ 33 und 35, § 38 Abs. 1 und 2, § 39, § 40 Abs. 3, § 41, § 42 Abs. 3, § 44 Abs. 2, 3, 5 und 8, § 46 Abs. 1 Z 4, 5 und 6, § 57 Abs. 1, § 58 Abs. 1, §§ 67, 68 und 69 Z 6 sowie § 95 Abs. 1 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

Anmerkung

Amtosphären wurde zu Atmosphären ausgebessert.

In Kraft seit 01.08.2005 bis 31.12.9999
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