Art. 14 KStG 1988

KStG 1988 - Körperschaftsteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1993, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 Novellierungsanordnung)

2.

Z 1 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1994 beginnen.

In Kraft seit 31.07.1993 bis 31.12.9999
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