Koalitionsgesetz (KoalG) Fundstelle

KoalG - Koalitionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Gesetz vom 7. April 1870, wodurch unter Aufhebung der §§ 479, 480 und 481 des allgemeinen Strafgesetzes in Betreff der Verabredungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Erzwingung von Arbeitsbedingungen, und von Gewerbsleuten zur Erhöhung des Preises einer Waare zum Nachtheile des Publikums besondere Bestimmungen erlassen werden.
StF: RGBl. Nr. 43/1870

Änderung

BGBl. Nr. 422/1974 (NR: GP XIII RV 850 AB 1236 S. 113. BR: S. 334.)

Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich zu verordnen, wie folgt:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

In Kraft seit 09.04.1870 bis 31.12.9999
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